Benutzung in DE reicht nicht mehr für rechtserhaltende Benutzung in der Schweiz
Deutschland hat mit Note vom 30. April 2021 das Übereinkommen zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz, abgeschlossen am 13. April 1892, mit Wirkung zum 31. Mai 2022 gekündigt. Ab dem 1. Juni 2022 können sich Markeninhaber in Deutschland und der Schweiz somit nicht mehr auf die Benutzungsfiktion dieses Übereinkommens […]
