Schutz kreativer Werke und Durchsetzung Ihrer Rechte
Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts, einem Schwerpunkt unserer Kanzlei. Graphiken, Texte, Fotografien und Musik unterliegen, soweit es sich um urheberechtlich geschützte Werke handelt, einem langwährenden Urheberrechtsschutz (70 Jahre nach Tod des Autors). Geschüzt sind diese Werke insbesondere gegen unberechtigte Vervielfältigung, selbst dann, wenn diese nur temporär erfolgt, etwa beim Download oder im Arbeitsspeicher eines Computers.
Ein aktuelles Thema ist die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte in KI-Trainingssätzen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers ist das in der Regel nicht erlaubt. Urteile deutscher Gerichte bestätigen: Die Nutzung solcher Inhalte fällt nicht unter die Schranke des § 44a UrhG, da sie weder flüchtig noch begleitend ist.
Auch die Schranke für wissenschaftliches Text- und Data Mining nach § 60d UrhG greift nur dann, wenn der wissenschaftliche Zweck nachgewiesen werden kann. Rechteinhaber sollten daher bei der Veröffentlichung ihrer Inhalte einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG setzen.
Neben der wirtschaftlichen Verwertung, etwa durch Lizenzvergabe, schützt das Urheberrecht auch die persönlichen Rechte der Urheberin oder des Urhebers. Dazu gehört das Recht auf Erstveröffentlichung und das Verbot der Entstellung von Werken. Diese Rechte sind sowohl im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) als auch im schweizerischen Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG) geregelt.
RA Gottschalk bringt langjährige Erfahrung im Urheberrecht mit, unter anderem aufgrund langjähriger Inhouse-Tätigkeit in Medienunternehmen (beispielsweise Universal Music) sowie als langjähriger Sekretär des Urheberrechtsausschusses der Schweizer Sektion der AIPPI. Er befasst sich unter anderem mit internationalen Aspekten des Urheberrechts, etwa der Zulässigkeit von Deep-Links auf geschützte Inhalte fremder Websites.
Wichtige Regelungen auf EU-Ebene enthält die Richtlinie (EU) 2019/790 zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Sie regelt unter anderem. neue Nutzungsformen im Internet und soll Rechteinhaber im digitalen Raum stärken.





