Urheberrecht

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Schutz kreativer Werke und Durchsetzung Ihrer Rechte

Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts, einem Schwerpunkt unserer Kanzlei. Graphiken, Texte, Fotografien und Musik unterliegen, soweit es sich um urheberechtlich geschützte Werke handelt, einem langwährenden Urheberrechtsschutz (70 Jahre nach Tod des Autors). Geschüzt sind diese Werke insbesondere gegen unberechtigte Vervielfältigung, selbst dann, wenn diese nur temporär erfolgt, etwa beim Download oder im Arbeitsspeicher eines Computers.

Ein aktuelles Thema ist die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte in KI-Trainingssätzen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers ist das in der Regel nicht erlaubt. Urteile deutscher Gerichte bestätigen: Die Nutzung solcher Inhalte fällt nicht unter die Schranke des § 44a UrhG, da sie weder flüchtig noch begleitend ist.

Patent- und Rechtsanwalt GmbH Gottschalk Maiwald GMP Zürich

Auch die Schranke für wissenschaftliches Text- und Data Mining nach § 60d UrhG greift nur dann, wenn der wissenschaftliche Zweck nachgewiesen werden kann. Rechteinhaber sollten daher bei der Veröffentlichung ihrer Inhalte einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG setzen.

Neben der wirtschaftlichen Verwertung, etwa durch Lizenzvergabe, schützt das Urheberrecht auch die persönlichen Rechte der Urheberin oder des Urhebers. Dazu gehört das Recht auf Erstveröffentlichung und das Verbot der Entstellung von Werken. Diese Rechte sind sowohl im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) als auch im schweizerischen Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG) geregelt.

RA Gottschalk bringt langjährige Erfahrung im Urheberrecht mit, unter anderem aufgrund langjähriger Inhouse-Tätigkeit in Medienunternehmen (beispielsweise Universal Music) sowie als langjähriger Sekretär des Urheberrechtsausschusses der Schweizer Sektion der AIPPI. Er befasst sich unter anderem mit internationalen Aspekten des Urheberrechts, etwa der Zulässigkeit von Deep-Links auf geschützte Inhalte fremder Websites.

Wichtige Regelungen auf EU-Ebene enthält die Richtlinie (EU) 2019/790 zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Sie regelt unter anderem. neue Nutzungsformen im Internet und soll Rechteinhaber im digitalen Raum stärken.

Unsere Leistungen im Urheberrecht

Rechtsverfolgung bei Urheberrechtsverletzungen

Wenn Ihre urheberrechtlich geschützten Arbeiten, wie Fotos, Texte oder Music-Samples von Dritten unbefugt benutzt werden, vertreten wir Ihre Interessen in Deutschland oder in der Schweiz gegen den Verletzter, beispielsweise im Wege einer Abmahnung mit vorbereiteter Unterlassungserklärung oder dem Antrag an das zuständige Gericht, den Verletzer im Wege einer Einstweiligen Verfügung zur Unterlassung zu verpflichten.

Lizensierung von Inhalten

Aufgrund der langjährigen Tätigkeit für Medienunternehmen (Presse, TV und Musik, u.a. Universal Music) gesammelten Erfahrung, können wir Sie durch die Erstellung und Verhandlung von entsprechenden Lizenzverträgen dabei unterstützen, eine angemessene Vergütung für die Nutzung Ihrer Texte, Fotos, Musikproduktionen oder Graphiken, beispielsweise für die Verwendung bei KI-Trainingsdaten, zu erhalten oder entsprechende Rechte vor Nutzungsaufnahme zu lizenzieren, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Schutz und Lizenzierung von Persönlichkeitsrechten

Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der Ein- oder Auslizensierung von Persönlichkeitsmerkmalen (Likeness, Stimme, etc.) z.B. im Zusammenhang mit der Verwendung bei Streaming-Diensten, TV- oder anderen Medienproduktionen.

Sichern Sie Ihr geistiges Eigentum und verteidigen Sie sich gegen Abmahnungen auch aus Deutschland mit GMP Legal an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch. Telefonisch oder direkt in unserer Kanzlei in Zürich.

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