Patent- und Designrecht

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Grundlagen und Zuständigkeiten im Patentrecht

Patente sind Rechte, mit denen Erfindungen aus allen technischen Bereichen geschützt werden. Ein Patent wird auf Antrag und nach eingehender Prüfung erteilt, wenn die Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Die Patenterteilung kann durch Einspruch oder Nichtigkeitsklage angefochten werden. Das Patentrecht ist der wirtschaftlich bedeutendste Teil der gewerblichen Schutzrechte, zu denen auch Designrecht und Gebrauchsmusterrecht zählen.

In Deutschland ist für die Prüfung und Erteilung nationaler Patente das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München zuständig. In der Schweiz obliegt diese Aufgabe dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum. Viele Patentanmeldungen aus Deutschland und der Schweiz, die Mitglied im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) sind, erfolgen über das Europäische Patentamt (EPA). Nach positiver Prüfung kann das Europäische Patent in zur Zeit bis zu 39 Teilnehmerländern validiert werden.

Patent- und Rechtsanwalt GmbH Gottschalk Maiwald GMP Zürich

Eine bedeutende Neuerung ist seit dem 1. Juni 2023 ist die Möglichkeit, statt dem bisherigen klassischem europäischen Patent ein Einheitspatent zu beantragen. Nach Erteilung gilt das Einheitspatent in den zur Zeit 18 Mitgliedsstaaten. Diese Option ist besonders interessant für Unternehmen, die an einem Patentschutz in vielen europäischen Ländern interessiert sind.

Oft stammen Erfindungen, die patentiert werden, von angestellten Mitarbeitern, etwa aus dem Bereich Forschung und Entwicklung. In Deutschland regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz die Inanspruchnahme und Vergütung solcher Diensterfindungen durch den Arbeitgeber. Wir beraten Sie auch hierzu umfassend, z.B. bei der Gestaltung von Pauschalvergütungsvereinbarungen.

Die gesetzlichen Grundlagen des Patentrechts sind in Deutschland insbesondere Patentgesetz (PatG) und in der Schweiz im Bundesgesetz über das Erfindungspatent (PatG) festgelegt. Eine wichtige Quelle des europäischen Patentrechts bildet das Europäische Patentübereinkommen.

Unsere Leistungen im Patent- und Designrecht

Anmeldungen von Patenten

Durch enge Kooperation mit Partnerkanzleien können wir erfahrene Patentanwälte für fast alle technischen Fachgebiete hinzuziehen – z.B. für Maschinenbau oder im Bereich der Bautechnik- und Bauchemie. In Deutschland besteht zudem die Möglichkeit, zu einem raschen Schutz einer technischen Erfindung im Wege eines Gebrauchsmusters zu gelangen.

Wahl des Anmeldeamtes und Anmeldestrategie

Je nach Ihren Zielmärkten meldet unsere Kanzlei Ihr Patent national beim DPMA, beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum in Bern oder beim Europäischen Patentamt an. Sie entscheiden, ob Sie das klassische Europäische Patent wünschen, bei dem nach Erteilung die Validierung in einzelnen Ländern erfolgt oder ob das neue Einheitspatent, das für 18 EU-Staaten gelten soll. Für Schweizer Unternehmen ist dafür ein Vertreter in der EU nötig, was wir Ihnen bieten können. Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl des optimalen Patentschutzes.

Rechtsverfolgung bei Patentverletzungen und Designrechtsverletzungen

Wir vertreten Sie sowohl auf der Kläger- als auch auf Beklagtenseite bei der Durchsetzung und Verteidigung von Patenten, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern vor deutschen Gerichten.

Sichern Sie Ihr geistiges Eigentum und verteidigen Sie sich gegen Abmahnungen auch aus Deutschland mit GMP Legal an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch. Telefonisch oder direkt in unserer Kanzlei in Zürich.

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