Grundlagen des Markenrechts
Wer eine Marke aufbauen will, sollte früh an den richtigen Schutz denken. Denn das Markenrecht regelt, wer eine Marke nutzen darf und wer nicht. Die Marke bietet Schutz gegen die Benutzung Ihrer geschützten Produktbezeichnungen und des Unternehmensnamens gegen die unberechtigte Benutzung durch Dritte. Sie hilft daher bei der Sicherung des Wiedererkennungswertes Ihres Unternehmens.
Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, worauf es dabei ankommt. Sie erfahren, was Markenschutz bedeutet, wie eine Anmeldung abläuft und warum klare Regeln dabei so wichtig sind. So bekommen Sie einen verständlichen Einstieg in ein komplexes Thema.
Recht auf ausschließliche Markennutzung
Mit der Eintragung in ein Markenregister, ob nach nationaler Ebene (z. B. beim DPMA oder IGE) oder EU-weit beim EUIPO, erhält der Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke für die konkret eingetragenen Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Als Folge daraus kann der Markeninhaber jedem Dritten die Benutzung der eingetragenen Marke für dieselben oder ähnliche Waren und Dienstleistungen untersagen. Die Markenanmeldung ist ein zentraler Baustein zum Schutz der eigenen Marke und dient darüber hinaus dem Schutz der Investitionen in den Aufbau der eigenen Marke.
Aufmerksamkeits- und Qualitätsfunktion der Marke
Eine Marke hilft dabei, das gesuchte Produkt oder die gesuchte Dienstleistung schneller zu finden. Starke Marken können schon mit wenigen Zeichen das in Jahren erarbeitete Qualitätsversprechen von Anbietern zu transportieren. Weil der Markenschutz beliebig oft verlängert werden kann, gelten sie quasi „ewig“. Erfolgreiche Beispiele für über Jahrzehnte geschützte Marken sind etwa „BMW“, „Coca-Cola“ oder „Persil“.
Territorialer Schutzumfang
Marken werden für einzelne Länder oder Staatenverbunde (wie z.B. die EU) eingetragen. Der Markenschutz ist also territorial begrenzt. Unternehmen sollten deshalb vor der Anmeldung prüfen, welche Länder zu ihren aktuellen oder zukünftigen Kernmärkten gehören. Ebenso müssen die Produkte oder Dienstleistungen, für die Schutz beansprucht wird, sorgfältig definiert werden. Die ist ein Aspekt, der von Anmeldern oft unterschätzt wird.
Unsere Leistungen im Markenrecht
Unsere Experten zum Thema Markenrecht unterstützen Sie bei der Markenanmeldung. Darüber hinaus verteidigen wir Ihre Marke gegen Nachahmungen und vertreten Sie im Konfliktfall. So unterstützen wir Sie bei der Erlangung und Aufrechterhaltung von umfassendem Markenschutz in Deutschland, der Schweiz oder international.
Identitätsrecherche vor der Markenanmeldung
Mit einer Online-Identitätsrecherche prüfen wir für Sie, ob Ihr gewünschtes Wortzeichen oder Logo als Marke in Deutschland, der EU oder der Schweiz mit Aussicht auf Erfolg angemeldet werden kann. Dadurch vermeiden Sie Konflikte mit älteren Rechten. Gleichzeitig erhöhen Sie die Erfolgschancen auf Eintragung Ihrer Marke. Dies schützt Sie vor rechtlichen Risiken und sichert Ihre Investitionen.
Geografische Reichweite des Markenschutzes und Markenanmeldungen
Wir unterstützen Sie bei nationalen Markenanmeldungen in Deutschland, der Schweiz und der Europäischen Union. Außerdem arbeiten wir mit vielen weiteren Ländern zusammen, die Mitglied des Madrider Abkommens über internationale Registrierung von Marken sind, wie etwa die USA. Dadurch besteht die Möglichkeit, kostengünstig Marken auch international anzumelden.
Kollisionsüberwachung im Markenregister für Ihren Markenschutz
Soweit wir beauftragt sind, prüfen wir laufend eingehende Markenanmeldungen auf potenzielle Verwechslungen mit Ihren geschützten Marken. Durch die Kollisionsüberwachung erkennen Sie frühzeitig Risiken und können so gezielt gegen mögliche Marken-Kollisionen vorgehen. Dies sichert den Wert und die Kennzeichnungskraft Ihrer Marke.
Handlungsmöglichkeiten bei Marken-Kollisionen
Bei möglichen Marken-Kollisionen bieten sich insbesondere zwei Wege an: die Einlegung eines Widerspruchs gegen die jüngere Anmeldung oder das Angebot einer Vorrechtsvereinbarung, um eine Koexistenz zu ermöglichen. Dieses Vorgehen sichert den Schutz Ihrer Marke.
Gerichtliche Vertretung in markenrechtlichen Verfahren
Sollte es erforderlich werden, dass Sie einen Markenverletzter verklagen oder von einem Dritten wegen angeblicher Markenverletzung verklagt werden, können wir Sie vor Gerichten sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland vertreten.
Effektiver Markenschutz beginnt mit guter Vorbereitung und ständiger Überwachung. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite.
Sie haben Fragen zum Markenrecht? Dann sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gerne.