Grundlagen des Wettbewerbsrechts
Das Wettbewerbsrecht schützt Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen. Es stellt sicher, dass Werbung fair und wahrheitsgemäß erfolgt. Ziel ist es, Chancengleichheit im Markt zu gewährleisten und irreführende Geschäftspraktiken zu verhindern. So entsteht ein transparenter Rahmen, in dem sich alle Marktteilnehmenden auf Augenhöhe begegnen können. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die wichtigsten Prinzipien und gesetzlichen Vorgaben.
Was ist Wettbewerbsrecht? Ziel und Bedeutung
Wettbewerbsrecht, auch Lauterkeitsrecht genannt, hat zum Ziel im Interesse aller Marktteilnehmer, insbesondere der Endverbraucher, einen möglichst fairen Wettbewerb durch die Aufstellung von bestimmten Regeln sicherzustellen. Es regelt unter anderem, wie Werbung gestaltet sein darf. Dabei ist es unerheblich, über welchen Kommunikationsweg Werbung verbreitet wird. Wer mit unvollständigen oder falschen Angaben wirbt, kann nicht nur von Verbrauchern oder Verbänden, sondern auch von Mitbewerbern abgemahnt werden. Derartige Abmahnungen überwachen oft Industrievereinigungen für ihre Mitglieder in bestimmten Marktsegmenten.
Irreführende Werbung und rechtliche Risiken
Unternehmen können sich gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Mitbewerbern wehren. Gleichzeitig kann das eigene Unternehmen Ziel von Abmahnungen oder KLagen werden, wenn zum Beispiel Mitbewerber oder Verbraucherverbände unlautere Werbung angreifen. Beispiele dafür sind unter anderem sachlich unrichtige Aussagen auf der eigenen Internetseite oder anderen Kommunikationskanälen, wie zum Beispiel die Verwendung von Alleinstellungsbehauptungen, wie „Die Beste“ oder „Testsieger“, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen für diese Behauptungen (z.B. durch Link auf einen entsprechenden Testbericht) nicht nachvollziehbar dargelegt werden kann. Solche Behauptungen müssen wahrheitsgemäß sein und mit Nachweisen, zum Beispiel einem Sternchenhinweis, belegt werden.
Beispiele für wettbewerbswidrige Spitzenstellungsbehauptungen
Aussagen wie „Bester Preis“, „Größtes Angebot“ oder „Marktführer“ sind häufig Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Verfahren. Ebenso können Verstöße gegen die Preisangabenverordnung oder das Heilmittelwerbegesetz zu Abmahnungen führen.
Gesetzliche Grundlagen in Deutschland, der Schweiz und der EU
Die wichtigsten Regeln zum Wettbewerbsrecht finden sich in der Schweiz im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. In Deutschland ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zentral. Zusätzlich gilt die EU-Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken. Diese wurde durch EU-Richtlinien ergänzt, um insbesondere Online-Werbeverstöße besser zu erfassen.
Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht
Maßgeschneiderte Beratung rund um das Wettbewerbsrecht gehört zum Angebot unserer Kanzlei. Dabei umfasst unser Leistungsspektrum sowohl die Verteidigung gegen Abmahnungen als auch die aktive Durchsetzung Ihrer Rechte.
Abwehr von DE-Abmahnungen in der Schweiz
Zu unserem Leistungsangebot gehört die Verteidigung der Interessen von in der Schweiz ansässigen Unternehmen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus Deutschland. Sobald Schweizer Unternehmen insbesondere mittels ihrer Website oder anderen Kommunikationskanälen, Kunden auch in Deutschland ansprechen oder an diese liefern, unterliegt ihr Angebot auch dem deutschen Wettbewerbsrecht.
Vorabprüfung von Werbung und Produktinformationen
Für unsere Mandanten in Deutschland und der Schweiz prüfen wir geplante Werbetexte vor deren Veröffentlichung. Dabei prüfen wir Werbe- und Informationsmaterial wie Werbebroschüren, die auch online abrufbar sind. Außerdem kontrollieren wir Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter und weitere Produktinformationen auf mögliche rechtliche Risiken und angreifbare Aussagen.
Unser Beratungsangebot im Wettbewerbsrecht
Sowohl die Verteidigung gegen unberechtigte Inanspruchnahme Ihres Unternehmens aus Wettbewerbsrecht als auch die aktive Durchsetzung von Ansprüchen gegen Wettbewerber, die sich nicht wettbewerbsrechtskonform verhalten, gehört zu unserem Leistungsangebot. Wir beraten Sie auch insoweit gern.