FAQ

Antworten auf häufige Fragen rund um Marken, Patente und rechtliche Verfahren durch unsere Kanzlei.

Sprechen Sie mit uns –
wir beraten Sie gerne.

Tel.: +41 43 255 10 00
Mail: info@gmplegal.com

Wofür brauche ich eine Marke?

Eine Marke gibt Ihrem Inhaber das ausschließliche Recht, diese zu verwenden und Dritte von ihrer
Benutzung auszuschließen. Dieses exklusive Recht reduziert die Suchkosten auf Seiten potenzieller
Kunden und schafft einen Vermögenswert auf Seiten des Markeninhabers. Durch die Anmeldung z. B.
einer Unionsmarke erhalten Sie zu vertretbaren Kosten ein ausschließliches Recht zur Benutzung
Ihrer Marken in allen EU-Mitgliedstaaten – ein Markt von fast fünfhundert Millionen Verbrauchern.

Wie läuft eine Markenanmeldung ab?

Sie teilen uns mit, welches Zeichen Sie gerne als Marke geschützt haben möchten – wir erledigen
den Rest: Wir führen eine Identitätsrecherche dazu durch, ob das von Ihnen gewünschte Zeichen
bereits für die von Ihnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen geschützt ist und machen Ihnen
Vorschläge, wie Sie ggf. dennoch zu einer Markenanmeldung kommen können. Nach
entsprechender Bevollmächtigung reichen wir in Ihrem Namen die Anmeldung ein und werden im
Register als Vertreter Ihrer Marke eingetragen. Das bedeutet, dass sämtlicher offizieller Schriftverkehr
– wie Beanstandungen oder Widersprüche – an uns geht und wir fristgerecht reagieren.
Selbstverständlich erinnern wir Sie auch an die rechtzeitige Verlängerung der Marke nach 10 Jahren.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die voraussichtlichen Kosten (Stand: 06/2025) für die Vorbereitung und Einreichung einer
Markenanmeldung in der Schweiz (für zwei Klassen) belaufen sich inklusive Amtsgebühren auf rund
CHF 1.200. Die Kosten für eine Anmeldung in Deutschland (für zwei Klassen) liegen bei rund
€ 950, inklusive Amtsgebühren des DPMA. Für eine EU-Markenanmeldung (für zwei Klassen),
gültig in aktuell 27 Mitgliedstaaten, setzen wir einen Kostenrahmen zwischen € 1.600 und € 2.000 an.

Was passiert, wenn jemand meine Marke verletzt?

Häufig empfiehlt es sich, den Verletzer zunächst mit einer Berechtigungsanfrage oder einer
Abmahnung auf die festgestellte Verletzung hinzuweisen. Der Abmahnung wird dann in der Regel
eine Unterlassungserklärung beigefügt, auf der sich der Verletzer unter Akzeptierung einer
Vertragsstrafe verpflichtet, die Verletzung sofort abzustellen. Zusätzlich kann der Verletzer
verpflichtet werden, Auskunft zu erteilen, wie lange die Verletzung andauerte und welche Umsätze
damit erzielt wurden.

Aufgrund unserer Zulassungen in der Schweiz und in Deutschland können wir entsprechende
Abmahnungen in beiden Ländern zustellen. Sollte keine Unterlassungserklärung abgegeben werden,
drohen wir im Namen des Markeninhabers rechtliche Schritte an – meist vor deutschen Gerichten,
da die Verfahrenskosten dort günstiger sind.

Was ist der Unterschied zwischen einer Marke und einem Design-Recht?

Die Hauptfunktion einer Marke ist der Herkunftshinweis – also der Hinweis darauf, aus welchem
Unternehmen die Ware oder Dienstleistung stammt (z. B. „Audi“, „A6“).

Ein Design-Recht (Geschmacksmuster) schützt hingegen die äußere Gestaltung eines Erzeugnisses,
z. B. eine besondere Form einer Lampe. Die Voraussetzungen sind Neuheit und
Eigentümlichkeit. Ein europäisches Geschmacksmuster ist zunächst 5 Jahre gültig und kann auf
maximal 25 Jahre verlängert werden.

Wofür brauche ich ein Patent?

Ein Patent schützt technische Erfindungen für bis zu 20 Jahre und sichert damit Ihr Investment
gegen Nachahmer. Patentierbar sind insbesondere Produkte und Herstellungsverfahren aus allen
Technikbereichen. Voraussetzung: Die Erfindung muss neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar
sein.

Achtung: Software ist nur eingeschränkt patentierbar – meist nur, wenn sie mit einer technischen
Wirkung verbunden ist.

Tipp: Reichen Sie eine Patentanmeldung ein, bevor Sie mit potenziellen Kunden oder Investoren
sprechen – sonst könnte die erforderliche Neuheit zerstört sein.

Wie läuft eine Patentanmeldung ab?

Wenn Sie eine Idee für eine technische Lösung haben, sprechen Sie mit uns. Nach Mandatierung
begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Anmeldeprozess.

Neben nationalen Anmeldungen (z. B. CH, DE) bieten wir auch europäische (EP) sowie
internationale Anmeldungen (PCT) an. Letztere verschafft Ihnen mehr Zeit, um zu entscheiden, in
welchen Ländern Sie Patentschutz anstreben möchten.

Wie lange dauert es bis zur Erteilung eines Patentes?

Die Dauer bis zur Patenterteilung hängt vom zuständigen Amt und dem technischen Gebiet ab.
In der Regel dauert es zwischen 24 und 36 Monaten ab Einreichung, bis das Europäische Patentamt
(EPA) die Erteilung veröffentlicht. Nationale Verfahren (z. B. Schweiz oder Deutschland) können
teilweise etwas schneller verlaufen.

Kann ich auch über GMP Zürich eine Marke in Deutschland oder in der EU anmelden?

Ja. Durch die Zulassung unserer Anwältinnen und Anwälte in Deutschland und der Schweiz können
wir Markenanmeldungen auch am Standort Zürich für Deutschland oder für die gesamte EU
vornehmen – ohne zusätzliche Korrespondenzanwälte oder Umwege.

Kann ich auch über GMP Zürich ein Patent in Deutschland oder in der EU anmelden?

Ja. Die Schweiz ist Mitglied im Europäischen Patentübereinkommen. Aufgrund unserer Zulassungen
auch in Deutschland können wir für Klient:innen aus der Schweiz direkt nationale deutsche Patente,
EU-Patente sowie das neue Einheitspatent anmelden – ganz ohne zusätzliche
Korrespondenzanwälte. Damit wird der gesamte Anmeldeprozess einfacher, direkter und oft auch
kosteneffizienter.

Kann mir GMP helfen, wenn ich eine Abmahnung aus Deutschland erhalte?

Ja. Aufgrund der deutschen Zulassung und langjährigen Berufserfahrung unserer Berufsträger in
Deutschland gehören Abmahnungen und Klagen aus Deutschland zu unserem Alltag. Wir unterstützen
sowohl schweizerische als auch deutsche Unternehmen bei der Verteidigung gegen behauptete
Verletzungen von Patent-, Marken- oder Wettbewerbsrechten – effizient, direkt und rechtssicher.

Vertreten Sie Mandanten aus Deutschland?

Ja. Der Großteil unserer Mandantschaft besteht derzeit aus Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Darüber hinaus betreuen wir seit vielen Jahren auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
aus der Schweiz in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.

Wie läuft die Zusammenarbeit zwischen GMP und Mandanten ab –
vor Ort oder digital?

Die Entscheidung liegt ganz bei unseren Klient:innen. Persönliche Treffen in unserer Kanzlei in Zürich
sind jederzeit möglich. Gleichzeitig hat sich die Zusammenarbeit per Videokonferenz (Zoom, Teams etc.)
in der Praxis sehr bewährt – auch bei Verfahren vor dem Europäischen Patentamt, die inzwischen
standardmäßig digital durchgeführt werden. Flexibilität und persönliche Erreichbarkeit bleiben dabei
unser Anspruch.

Nützliche Links rund um den gewerblichen Rechtsschutz

Wir möchten Ihnen den Zugang zu wichtigen Informationsquellen erleichtern. Hier finden Sie offizielle Behörden, wichtige Organisationen und relevante Gesetzestexte zum Thema Patente, Marken, Urheber- und Wettbewerbsrecht:

  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
    Offizielle Behörde für Patente, Marken und Designs in Deutschland
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
    Zuständig für EU-weite Marken- und Designanmeldungen
  • Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IPI)
    Schweizer Patent- und Markenamt
  • Bundespatentgericht (BPatG)
    Gericht für Patentstreitigkeiten in Deutschland
  • Gesetze im Internet (BMJ)
    Deutsche Gesetzestexte im Volltext